Grundsteuer (Wiki, Definition): Objektsteuer für Eigentümer
Grundsteuer (Bedeutung) Immobilien Wiki – Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Grundbesitz erhoben wird. Sie wird durch das jeweilige Finanzamt festgesetzt und von den Gemeinden einmal im Jahr eingefordert, wobei diese von Ihnen als Eigentümer in der Regel vierteljährlich beglichen wird. Grundsätzlich wird bei der Grundsteuer zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B unterschieden. Grundsteuer A fällt für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen an. Grundsteuer B hingegen bezieht sich auf alle bebauten und unbebauten Grundstücke.
Eine einheitliche Grundsteuer lässt sich nicht festsetzen, da jede Kommune einen anderen Hebesatz aufweist. Zur Berechnung der Grundsteuer ermittelt das Finanzamt anhand des Einheitswert und der Grundsteuermesszahl den sogenannten Grundsteuermessbetrag, welcher an die jeweilige Gemeinde übermittelt wird. Gemeinsam mit dem entsprechenden Hebesatz multipliziert, ergibt dies die zu zahlende Grundsteuer.
Tipp! Lernen Sie hier mehr zu Steuersätzen, Berechnung und den Hebesätzen der einzelnen Gemeinden: Grundsteuer bei Immobilien.
Grundsteuer im Überblick
Die Grundsteuer wird wie folgt definiert:
Steuer auf Grundbesitz (egal ob Grundstück, Eigentumswohnung oder Haus)
jährlich vom Finanzamt ermittelt
vierteljährlich vom Eigentümer beglichen
Höhe abhängig von der Gemeinde
Immobilien Wiki & Lexikon
Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Wichtige Webseiten-Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.
Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.
Andere externe Dienste
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Map-Einstellungen:
Google reCaptcha-Einstellungen:
Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:
Datenschutz-Bestimmungen
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!