Welche Rechte habe ich bei Sondernutzungsrecht? Einfach erklärt – Eigentumsverteilung WEG
Welche Rechte habe ich bei Sondernutzungsrecht? Wenn Sie Teil einer WEG sind, sind Sie berechtigt, das Gemeinschaftseigentum gemeinsam mit allen weiteren Eigentümern zu nutzen. Allerdings kann es vorkommen, dass einzelnen Eigentümern sogenannte Sondernutzungsrechte eingeräumt werden, die Ihnen die alleinige Nutzung eines bestimmten Teils des Gemeinschaftseigentums ermöglichen. Welche Rechte habe ich, wenn mir ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wird? Erfahren Sie die Antwort in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Eigentumsverteilung WEG: Häufige Fragen. Zurück zu: WEG.
Jeder Sondernutzungsberechtigte einer WEG muss sich, genau wie alle anderen Eigentümer, an bestimmte Rechte und Pflichten halten. Da Sondernutzungsrechte immer Teil des Gemeinschaftseigentums sind, obliegt die Verwaltung dieser Teile immer noch der Eigentümergemeinschaft. Klären wir zunächst die Frage, was bedeutet Sondernutzungsrecht?
Exkurs: Was bedeutet Sondernutzungsrecht?
In bestimmten Mehrparteienhäusern kann es öfter vorkommen, dass Teile des Hauses weder als Sondereigentum, noch als Gemeinschaftseigentum definiert werden können. Diese Teile können trotzdem ausschließlich der Nutzung eines privaten Eigentümers unterliegen.
Sondernutzungsrecht: Bestimmtes Recht eines Eigentümers am Gemeinschaftseigentum
Rechte im Sondernutzungsrecht: Bauliche Maßnahmen
Um Sondernutzungsrechte gerecht nutzen zu können, müssen Sie als Eigentümer sich an bestimmte Regeln halten. Da die Fläche der Sondernutzungsrechte zum Gemeinschaftseigentum zählt, dürfen Sie hier keine baulichen Veränderungen durchführen, es sei denn, Sie haben die Zustimmung auf der Eigentümerversammlung erhalten. So ist es Ihnen nicht gestattet, ohne Genehmigung ein Gartenhaus oder Zaun zu errichten, einen Wintergarten auf eine Terrasse zu bauen oder den Dachboden zu Wohnzwecken umzubauen.
Allerdings dürfen Sie die Flächen, insbesondere den Garten, nach Ihren Wünschen gestalten, wenn Sie dabei keine grundlegenden, drastischen Änderungen vornehmen, wie das Fällen eines Baumes.
Rechte bei baulichen Maßnahmen:
keine baulichen Veränderungen ohne Genehmigung
Genehmigung kann auf Eigentümerversammlung eingeholt werden
Gestaltung auf eigene Hand, wenn keine zu großen Änderungen
Rechte im Sondernutzungsrecht: Instandhaltung & -setzung
Wer die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung von Sondernutzungsrechten übernimmt, ist nicht automatisch vorgegeben. Wenn es keine vorgesetzte Regelung gibt, muss die gesamte WEG für die anfallenden Kosten Anteilhaft aufkommen. Oftmals kann ein Sondernutzungsrecht auch so formuliert werden, dass die Sondernutzungsberechtigten für alle anfallen Kosten selbst aufkommen müssen.
Rechte für Instandhaltung:
Regelung bestimmt über Kostenübernahme
entweder zahlt Sondernutzungsberechtigter oder gesamte WEG
Rechte im Sondernutzungsrecht: Missachten der Regeln
Oft kann es vorkommen, dass sich Sondernutzungsberechtigte nicht an die vereinbarten Regelungen zur Nutzung der Fläche halten. In diesem Fall gebührt der Gemeinschaft das Recht, diesen Eigentümer zur Unterlassung zu bitten.
Auch umgekehrt kann ein Eigentümer von der WEG eine Entschädigung oder Unterlassung verlangen, wenn seine Sondernutzungsrechte verletzt werden.
Rechte bei Missachtung der Regeln:
Gemeinschaft kann Sondernutzungsberechtigten zu Unterlassung bitten
Sondernutzungsberechtigter kann Gemeinschaft zur Entschädigung/Unterlassung bitten
Eigentumsverteilung in einer WEG
Sie wollen Ihre erste Eigentumswohnung kaufen und stehen nun vor der Frage, welches Eigentum Ihnen zusteht? In einem Mehrparteienhaus gibt es, was die Eigentumsverteilung angeht, viel zu beachten. Neben dem Sondereigentum, haben Sie gleichzeitig das Recht auf Ihren Anteil des Gemeinschaftseigentums. Doch was ist der Unterschied? Und was bedeuten die Begriffe Teileigentum und Wohnungseigentum? Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Aufteilung der Eigentumsanteile genauestens beachten, die in der Teilungserklärung niedergeschrieben sind. Hier finden Sie alles zu den Eigentumsanteilen in einer Eigentümergemeinschaft.
Traumwohnung oder Wohnung als Kapitalanlage, mit dem Wohnungskauf werden Sie automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Was ist das? Worauf müssen Sie achten? Was sind Ihre Rechte, aber auch Pflicht? All die Antworten finden Sie hier, inklusive Erklärvideo, einfach und verständlich erklärt.
https://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2022/09/haus-hochhaus-weg-eigentum-eigentumswohnung-himmel-balkone.jpg15001200Teamhttps://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2024/04/logo-immobilien-erfahrung-haus-wohnung-kapitalanlage-rendite-geld-verdienen-2024-red-v2-slogan.svgTeam2022-05-18 09:20:112024-06-15 08:23:12Welche Rechte habe ich bei Sondernutzungsrecht? Einfach erklärt – Eigentumsverteilung WEG
0Kommentare
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Wichtige Webseiten-Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.
Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.
Andere externe Dienste
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Map-Einstellungen:
Google reCaptcha-Einstellungen:
Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:
Datenschutz-Bestimmungen
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!