Spekulationssteuer (Wiki, Definition): Steuer, Höhe und privater Verkauf
Spekulationssteuer – Die Spekulationssteuer fällt beim Verkauf von Immobilien an, die innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden. Wann fällt die Spekulationssteuer an? Diese Spekulationsfrist unterscheidet sich, je nach dem, ob Sie die Immobilie als Kapitalanlage genutzt haben (10 Jahre) oder ob Sie die Immobilie selbst bewohnt haben (3 Jahre). Ein großer Unterschied beim Wiederverkauf von 7 Jahren, je nach Nutzungsart.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer? Die Höhe der Steuer richtet sich immer nach dem persönlichen Steuersatz. Die Gewinne aus dem Verkauf müssen ab 600 Euro in der Steuererklärung angegeben werden (Anlage „sonstige Einkünfte“). Wenn Ihr Steuersatz bei 40% liegt, zahlen Sie folgende Spekulationssteuer, Berechnung:
Steuersatz = 40%
Gewinn auf Verkauf = 100.000 Euro
Steuer Höhe = 40.000 Euro
Dementsprechend müssen Sie 40.000 Euro Spekulationssteuer zahlen.
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Spekulationssteuer gilt nur für Privatverkauf, wer gewerblich verkauft, wird anders besteuert. Deshalb sollten Sie auch die 3-Objekte-Regel kennen. Sie besagt, dass wer 3 Immobilien innerhalb von 5 Jahren verkauft, unter den gewerblichen Immobilienhandel fällt.
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Definition: Die Spekulationssteuer fällt bei privaten Verkäufen einer Immobilie von einem nicht gewerbetreibenden Verbraucher an.
Steuer auf private Immobilienverkäufe
Spekulationsfrist Fremdnutzung – 10 Jahre
Spekulationsfrist Eigennutz – 3 Jahre
Höhe richtet sich nach eigenem Steuersatz
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