Pflichtversicherung für Hausbesitzer gegen Elementarschäden? Nach Fluten in Bayern
Kommt die Gebäudeversicherung für alle? Nur 52 Prozent der Wohngebäude sind gegen Elementarschäden wie Starkregen oder Hochwasser versichert, während fast alle Wohngebäude (95 Prozent) gegen Sturm und Hagel geschützt sind. Wenn man Stimmen aus Bayern hört, die mit der Flut und ohne Versicherung auf Schäden im 5-stelligen Bereich sitzen bleiben, ganz abseits vom emotionalen Stress, fragt man sich natürlich: Wie kann ich mich schützen?
Dieselbe Frage stellt sich nun auch die Politik und überlegt, ob eine Elementarschadenversicherung nicht Pflicht für alle Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen werden sollte. Kommt die Gebäudeversicherung für alle? Und wenn ja, können Sie die Versicherungskosten auf Ihre Mieter umlegen?
Pflichtversicherung für Hausbesitzer gegen Elementarschäden
Nach schwerem Hochwasser in Bayern debattiert Deutschland (Merkur) diskutiert man über eine mögliche Pflichtversicherung für Hausbesitzer gegen Elementarschäden. Der GDV erwartet hohe Schäden durch die jüngsten Fluten. Bisherige Flutkosten wurden oft von Bund und Ländern getragen. Die Debatte dreht sich um die Frage, ob eine solche Pflichtversicherung gerechtfertigt ist. Befürworter argumentieren mit finanzieller Sicherheit und gerechter Lastenverteilung, Gegner warnen vor steigenden Kosten für die Allgemeinheit und möglicher Vernachlässigung des Hochwasserschutzes.
Angebotsversicherung oder Pflichtversicherung? Die Entscheidung bleibt offen, während Vorschläge für bessere Prävention diskutiert werden. Die politische Debatte wird voraussichtlich weitergehen.
„Bislang kommt regelmäßig der Steuerzahler für unversicherte Schäden auf.“
Zuerst das Wichtigste zur Elementarschadenversicherung, 3 Fragen und Fakten:
Was umfasst eine Elementarschadenversicherung?
Eine Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdsenkungen oder Lawinen entstehen. Auch Schäden durch Starkregen oder Hochwasser werden von dieser Versicherung übernommen.
Ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?
Ja, sie lohnt sich für Sie, wenn Sie Ihren Hausrat gegen Elementarschäden absichern wollen, wie eben Überschwemmungen. Neben Überschwemmungen decken Sie auch Rückstau, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche oder Erdrutsche ab.
Für wen lohnt sich eine Elementarversicherung?
Eine Elementarversicherung ist besonders relevant, wenn Ihr Wohngebiet einem konkreten Risiko ausgesetzt ist, beispielsweise aufgrund der Nähe zu einem Berg, einem Fluss oder Binnengewässer, der Lage auf einer Bergkuppe oder an einem Hang.
Glücklich ist, nach den Fluten in Bayern, wer eine Elementarschadenversicherung hat, die haben aber nur circa 50 % der Häuser in Deutschland. Während bundesweit fast alle Wohngebäude (95 Prozent) gegen Sturm und Hagel abgesichert sind – in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein liegt der Anteil sogar bei 100 Prozent -, liegt die
„Versicherungsdichte für Elementarschäden wie beispielsweise Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen lediglich bei 52 Prozent“ (Quelle: Statista).
Die Diskussion um eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden spaltet die politischen Lager und die Immobilienbranche. Während der Bundesrat dafür ist, wehrt sich die Regierung dagegen. Die Ampel-Regierung ist gespalten, und die CDU/CSU-Fraktion strebt eine höhere Versicherungsquote an, ist aber nicht einheitlich für eine Pflichtversicherung, berichtet Haufe. Die Einführung einer solchen Versicherung wäre laut dem GDV möglich, hätte jedoch enge Grenzen und würde sich an der Gefährdungsklasse der Gebäude orientieren.
Trotz steigender versicherter Schäden durch Unwetter betont der GDV, dass eine Pflichtversicherung allein nicht ausreicht, und fordert eine verstärkte Klimaanpassung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Kann die Elementarversicherung auf den Mieter umgelegt werden?
Die Betriebskostenverordnung erlaubt Vermietern, die Kosten der Gebäudeversicherung, einschließlich Feuer-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden, auf ihre Mieter umzulegen (Quelle: HDI). Dies macht die Gebäudeversicherung zu einer umlagefähigen Versicherung. Neben der Gebäudeversicherung zählen auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie die Öltank- und Glasversicherung zu den umlagefähigen Kosten.
Ja, die Elementarversicherung kann auf Ihre Mieter und Mieterinnen umgelegt werden.
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