Kinderwagen im Hausflur: Abstellerlaubnis, Brandschutz & Co. – Darauf müssen Sie als Vermieter achten
Kinderwagen im Hausflur - Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus vermieten, dann kann es sein, dass dort auch Familien mit Kindern wohnen. Sollten diese nun den Kinderwagen im Hausflur oder Treppenhaus abstellen wollen, sollten Sie als Vermieter auf diese Dinge achten.
In vielen Mehrfamilienhäusern wohnen Familien mit Kindern. Dazu gehört oft auch ein Kinderwagen. Bei einem fehlenden Fahrstuhl oder zu wenig Platz in der Mietwohnung muss der Kinderwagen irgendwo hin. Einige Familien wollen deswegen den Kinderwagen im Hausflur lassen.
Wenn kein Platz in der Wohnung ist, können je nach Hausordnung oder Vereinbarung Kinderwägen im Hausflur abgestellt werden.
In vielen WEGs ist in der Hausordnung geregelt was im Hausflur abgestellt werden darf und was nicht. In vielen Fällen können auch Einzelregelungen getroffen werden. Was dabei allerdings beachtete werden muss, lesen Sie im folgenden Abschnitt.
Mietvertrag, Brandschutz & Schuppen: Regelungen
Diese Dinge sollten Sie als Eigentümer dabei beachten.
Grundsätzlich kann eine Abstellerlaubnis im Mietvertrag mit einbezogen werden. In einigen Fällen fordert der Mieter das auch bei der Vertragsunterzeichnung. Haben einige Bewohner im Haus eine Abstellerlaubnis bekommen, haben ebenso die Nachbarn einen Anspruch darauf.
Wichtig ist, dass die Mieter die Fluchtwege freihalten. Dazu dürfen keine Eingänge blockiert und die Nachbarn eingeschränkt werden. Das soll zu mehr Sicherheit bei einem Brand führen und natürlich auch ein gutes Klima zwischen den Nachbarn wahren. Brandschutzbestimmungen müssen beachtet werden. Wenn Ihre Immobilie einen geeigneten Schuppen für Kinderwagen und Fahrräder hat, dürfen Sie auch das Abstellen im Hausflur verweigern. Dann muss der Kinderwagen da abgestellt werden.
Mietrecht im Überblick: Einführung, Mietvertrag & Co.
Was sonst noch im Mietrecht und Mietvertrag beachtet werden sollte, finden Sie hier. Dazu zählen auch die Rechte und Pflichten der Vermieter und Mieter.
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