Grundbuchänderung im Fall einer Trennung / Scheidung: gemeinsames Eigenheim, Kredit & Wohnrecht
Grundbuchänderung im Fall einer Trennung / Scheidung – Wenn sich ein Paar trennt, das gemeinsam Immobilieneigentum besitzt, muss eine Grundbuchberichtigung beim zuständigen Grundbuchamt vorgenommen werden, da sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Nur einer der beiden behält die Eigentumsrechte der Immobilie. Wie die Grundbuchänderung vorgenommen wird, was Sie beim bestehenden Immobilienkredit beachten müssen und welches Wohnrecht außerdem besteht, erfahren Sie hier. In unserem Ratgeber finden Sie mehr zum Thema: Grundbuch.
Gemeinsames Eigentum: Trennung / Scheidung – Was jetzt?
Wenn sich ein Paar trennt, das ein gemeinsames Eigenheim besitzt, muss es sich darauf einigen, auf wen die Eigentumsrechte übertragen werden sollen. Daher sollte es im besten Fall nicht zum Streit kommen.
Eigentumsrechte auf einen Partner übertragen
Eine einvernehmliche Lösung ist stark zu empfehlen, gerade wenn beide im Grundbuch als Eigentümer verzeichnet sind. Die Eigentumsrechte können von einem Notar oder direkt bei der Grundbuchabteilung des zuständigen Amtsgerichts auf eine der Partner übertragen werden.
Kreditinstitut informieren
Wenn Sie das Eigentum gemeinsam über einen Immobilienkredit finanziert haben, muss auch die kreditgebende Bank hinzugezogen werden. Was zu beachten gilt, ist, dass, auch wenn ein Partner vom Vertrag zurücktritt, für ihn das Wohnrecht noch solange besteht, bis die Scheidung rechtskräftig vollzogen ist.
Eigentumsrechte werden auf einen Partner übertragen
Grundbuchänderung findet beim Grundbuchamt oder beim Notar statt
Bank muss bei gemeinsamen Immobiliendarlehen informiert werden
Wohnrecht besteht so lange, bis die Scheidung rechtlich vollzogen ist
Kosten: Grundbucheintrag ändern
Egal, ob Sie die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen, als Eigentümer eingetragen werden oder eine Immobilie verkaufen möchten – Was Sie ein Grundbucheintrag oder die Änderung eines Grundbucheintrags kostet, können Sie hier nachlesen:
Dies war ein Ausschnitt aus dem Artikel „Grundbucheintrag ändern“ aus unserem Immobilien Ratgeber: Grundbuch. Egal, ob Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaft, Trennung, Scheidung oder Namensänderung, all das sind Gründe für eine Grundbuchberichtigung, da sich der Eigentümer der Immobilie wechselt. Wenn Sie mehr über Änderungen von Grundbucheinträgen in Erfahrung bringen wollen, gibt es hier noch mehr davon:
Erfahren Sie in unserem Immobilien Ratgeber mehr über das Grundbuch, das Register, das alle Grundstücke des Landes verzeichnet und das zuständige Amt (Grundbuchamt). Lernen Sie das Grundbuch richtig zu lesen und zu verstehen und werden Sie zum Immobilienprofi.
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