Geschuldete Temperaturen in Innenräumen: Daran müssen sich Vermieter halten – Energie sparen
Festgelegte Temperatur - Auch wenn das Gas immer knapper und teurer wird, ist Heizung runter und Warmwasser aus, keine Lösung. Wer zum Eigenbedarf wohnt, kann sich selbst Maßnahmen zum Energiesparen überlegen. Vermieter allerdings dürfen über die Temperatur, die sie ihrem Mieter schulden, nicht selbst entscheiden. Welche Temperaturen in Innenräumen rechtlich geltend sind, erfahren Sie in diesem Artikel. Hier ein Überblick über die Temperaturen, die Vermieter ihren Mietern schulden.
Auch wenn die Energiekrise immer weitere Fragen und Rechtsstreitigkeiten aufwirft, gibt es noch immer keine rechtlichen Vorgaben zur vom Vermieter geschuldeten Temperatur.
Aus einzelnen DIN-Vorschriften lassen sich zwar einzelne Vorgaben zur Temperatur ablesen, jedoch sind diese nur für den allgemein üblichen, technischen Standart von Heizungsanlagen gültig.
Die im Folgenden aufgeführten Temperaturvorgaben sind Ergebnisse aus der Rechtssprechung. Der Bundesgerichtshof hat bisweilen noch keine Entscheidung zur Mindesttemperatur in Innenräumen getroffen, diese bleibt abzuwarten.
Die Temperaturen werden einzeln festgelegt für:
Wohnräume am Tag
Wohnräume in der Nacht
Warmwasser Tags und Nachts
Arbeitsräume zur Arbeitszeit
Schauen wir uns dennoch an, welche Temperaturen Vermieter ihren Mietern laut Rechtssprechung schulden.
Tagestemperatur im Wohnraum
Die Heizung im Winter ganz weg zu lassen, ist einfach unmöglich. Um trotzdem Energie zu sparen, sollten Vermieter die Heizung tagsüber auf eine bestimmte Temperatur drosseln dürfen. Um noch einen angenehmen Standart zu gewährleisten, bei welchem Mieter nicht frieren müssen, wurden per Rechtssprechung einige Vorschläge gemacht.
Hier die, von der Rechtssprechung für angemessen gehaltenen, Tagestemperaturen im Überblick:
06:00 Uhr - 23:00 Uhr: mind. 20°C in allen Wohnräumen
06:00 Uhr - 23:00 Uhr: mind. 18°C in allen Nebenräumen
Da die Vorschläge nur von 06 bis 23 Uhr gelten, sieht die Sache nachts ganz anders aus. Schauen wir uns die Mindesttemperatur der Wohnräume in der Nacht an.
Nachttemperatur im Wohnraum
Auch bei der Debatte um die Nachttemperatur in Wohnräumen gibt es verschiedene Meinungen und Rechtssprechungen, die allerdings alle zu einem ähnlichen Ergebnis führen.
Das Amtsgericht Bonn hält per Entscheidung (26.1.2021) zwischen 24:00 Uhr und 06:00 Uhr eine Nachttemperatur von 16 bis 17°C für angemessen. Mietrechtsexperten sind ähnlicher Meinung.
Angemessene Temperaturen in der Nacht laut Amtsgericht und Experten:
24:00 Uhr - 06:00 Uhr: mind. 16°C in allen Wohnräumen
Nicht nur die Heiztemperatur, auch die Gradzahl von Warmwasser löst eine hitzige Debatte aus. Schauen wir uns an, welche Ideen hierbei für angemessen gehalten werden.
Temperatur von Warmwasser
Warmwasser einfach abstellen, geht nicht - In einer Wohnung muss die Warmwasserversorgung jeder Zeit gewährleistet sein. Rein rechtlich ist ein Vermieter verpflichtet, die Warmwasserversorgung rund um die Uhr aufrecht zu erhalten.
Da bei diesem Problem neben Rechtsstreitigkeiten auch technische Aspekte vorliegen, macht es die Rechtslage um so schwieriger.
Laut Landesgericht Berlin muss die Wassertemperatur mindestens 40°C ohne Vorlaufzeit erreichen können, wobei der Vermieter die Wassertemperatur in der Nacht nicht drosseln darf.
Zudem muss die Warmwasserversorgung bei Großanlagen, wie Wohnanlagen oder großen WEGs, bei 60 Grad liegen, um der Trinkwasserverordnung und den Hygienestandards zu entsprechen. Auch aus rein technischer Sicht ist eine Betreibung mit niedriger als 60° temperiertem Wasser für hygienisch einwandfreie Systeme nicht möglich.
Als Fazit lässt sich hierbei sagen, dass die Warmwasserversorgung zwar gewährleistet sein muss, Absenkung auf 40°C zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr jedoch zulässig ist.
Hier in der Übersicht:
Warmwasserversorgung muss 24h gewährleistet sein
Großanlagen unterliegen der Trinkwasserverordnung --> Mind. 60°C Wassertemperatur
Absenkung auf 40°C zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr jedoch zulässig
Wie sieht es mit den Temperaturen am Arbeitsplatz aus? Werfen wir einen kurzen Blick in die Rechtsordnung.
Temperatur in Arbeitsräumen
Anders als bei der Debatte um die geschuldete Temperatur in Wohnräumen wurden für den Arbeitsplatz bestimmte Temperaturvorgaben bereits festgelegt.
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) legt in § 6 Absatz 1 Satz 1 die Höchstwerte für die Mindestlufttemperatur fest.
Hier die in § 6 der EnSikuMaV angegebenen Temperaturen im Überblick:
körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad
körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad
mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad
mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad
Die Energiekrise verlangt uns allen viel ab. Wer in einer Mietswohnung lebt, musste vielleicht schon mal mit seinem Vermieter über die Drosselung der Heizung debattieren. Die Frage bleibt - Darf der Vermieter die Heizung drosseln?
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