Dienstbarkeit (Wiki, Definition): Begrenztes Nutzungsrecht einer fremden Sache
Dienstbarkeit (Bedeutung) Immobilien Wiki - Die Dienstbarkeit beschreibt das dingliche Recht eines Eigentümers, ein anderes Grundstück beschränkt oder unmittelbar zu nutzen. Dieses kann im Sinne von Miete, Pacht, Wege- oder Leitungsrecht ausgesprochen werden. Die Dienstbarkeit muss im Grundbuch vermerkt sein. Eine Dienstbarkeit ist also ein begrenztes, konkretes Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Es wird zwischen mehreren Arten der Dienstbarkeit unterschieden.
Nießbrauchrecht, also die Befugnis, die dazu berechtigt, den Nutzen aus dem belasteten Grundstück zu ziehen
beschränkte Persönliche Dienstbarkeit, also die Befugnis einer fremden Person oder Institution, das Grundstück in einer bestimmte Form zu nutzen (zum Beispiel Wege- oder Leitungsrecht)
Grunddienstbarkeit, also eine Belastung des Grundstückes zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstückes (zum Beispiel Überfahrrecht)
Der wesentliche Unterschied zwischen einer Dienstbarkeit und einer Grunddienstbarkeit ist, dass der Berechtigte oder Nutznießer, eine bestimmte Person oder Institution ist, der nicht Eigentümer des Grundstückes ist.
dingliches Recht, fremdes Grundstück beschränkt oder unmittelbar zu nutzen
begrenztes, konkretes Nutzungsrecht an bestimmter Sache
Gewähren des Benutzens fremden Eigentums
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