Grundbuchauszug für die Finanzierung: Haus, Wohnung & Grundstück – Unterlagen für die Bank
Grundbuchauszug für die Finanzierung - Sie wollen eine Immobilie kaufen und suchen sich gerade die Unterlagen für die Bank bzw. Ihre Finanzierung zusammen, es taucht das Wort Grundbuchauszug auf, doch Sie können nichts damit anfangen? Wir erklären Ihnen, was für eine Rolle dieses Dokument in Ihrer Immobilienfinanzierung spielt. Warum will die Bank einen Grundbuchauszug und was ist das überhaupt? Mehr zum Thema Grundbuch in unserem Immobilien Ratgeber: Grundbuch.
Ein Grundbuchauszug ist ein Auszug aus dem Grundbuch, dem örtlichen Register, das alle Informationen über Grundstücke verzeichnet. Ein Grundbuchauszug liefert also Angaben und Informationen über ein Grundstück. Hier kann man insbesondere Informationen zu dem Immobilieneigentümer, den Vorbesitzern, über Belastungen der Immobilie, Pflichten der Immobilie und mehr erfahren.
Informationen über Grundstücke und Objekte sind immer nützlich, egal ob beim Kauf oder Verkauf von Immobilien. Wer einen Auszug des Grundbuchs richtig lesen und deuten kann, hat ganz klar einen Vorteil.
Sie benötigen einen Grundbuchauszug, beispielsweise zur Vorlage bei der Bank. Dazu im Folgenden mehr.
Warum brauche ich einen Grundbuchauszug für die Bank?
Sie wollen Ihre Immobilie mithilfe eines Kredits, Darlehens oder Hypothek einer Bank finanzieren? Dann brauchen Sie einen Grundbuchauszug zum Vorlegen. Banken verlangen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung einen aktuellen Grundbuchauszug, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Außerdem brauchen Sie einen beglaubigten Auszug, damit die Bank sicher ausschließen kann, dass der Auszug keine Fälschung ist.
Warum will die Bank nun also einen Grundbuchauszug von Ihnen? Die Antwort ist ganz einfach zu verstehen: für die Beleihungsprüfung der Immobilie, die finanzierende Bank benötigt zur eigenen Sicherheit einen Nachweis dafür, dass die Grundschuld für sie eingetragen wurde. Und erst dann gewährt sie, die für den Kauf benötigte Geldsumme an den Käufer.
Da die Immobilie in der Regel "lastenfrei" übergeben wird, liegt für die Bank die Abteilung 2 ebenfalls unter besonderer Beobachtung. Eintragungen in Abteilung 2 des Grundbuchs, zeigen die "Lasten und Beschränkungen" wie Wohn- oder Nießbrauchrechte (werden beim Kauf üblicherweise gelöscht), aber auch Leitungs- und Wegerechte, auf. Diese Lasten und Beschränkungen können Einfluss auf den Immobilienwert haben. Hier brauchen Banken meist einen vollständigen, unbeglaubigten Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate).
Grundbuchauszug für die Bank
Das Wichtigste in Kürze:
aktueller Auszug darf max. 6 Monate alt sein
Grundbuchauszug muss beglaubigt sein
Nachweis für Grundschuldeintrag bei der Beleihungsprüfung
Anders, wie bei der Beantragung als Verkäufer, gestaltet sich die Grundbuchauszugsanforderung als Käufer etwas schwieriger, da Sie berechtigtes Interesse nachweisen müssen. Das heißt, Sie müssen beweisen, dass Sie beispielsweise als angehender Käufer bereits eine Preisverhandlung mit dem Käufer führen, oder Sie bestätigen Ihr berechtigtes Interesse, indem Sie ein Immobilienexposé des Hauses oder der Wohnung vorlegen können. Eine Berechtigung vom Verkäufer bzw. des Besitzers kann ebenfalls den Vorgang beschleunigen.
Einen Grundbuchauszug können Sie innerhalb zwei Wochen nach der Beantragung beim Grundbuchamt erhalten. Diese kann schriftlich oder vor Ort erfolgen. Was Sie bei der Beantragung beachten sollten, erklären wir hier:
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