Verkehrswert: Immobilie (Grundstück) objektiv bewerten für Bodenrichtwert
Verkehrswert – Was sagt der Verkehrswert aus? Die Grundlage einer jeden seriösen Immobilienbewertung ist der Verkehrswert („Marktwert“). Der Verkehrswert gibt Ihnen eine objektive Bewertung des Grundstückspreises, nach aktueller Marktlage, ohne Einflüsse durch Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer.
Für die Immobilienbewertung gibt es Vorgaben vom Gesetzgeber, geregelt in der ImmoWertV, der Immobilienwertermittlungsverordnung. Diese Verordnung legt die Grundsätze der Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest, in 3 Bewertungsmethoden (Vergleichswert-, Ertragswert- und das Sachwertverfahren). Außerdem finden Sie hier alle wichtigen, im Zusammenhang stehenden Fachbegriffe mit Definition.
Die Verkehrswertermittlung hat das Ziel, den Preis eines Grundstücks zu bestimmen, zum aktuellen Marktwert, unter „normalen Bedingungen“ und ohne Einflüsse durch Beziehungen, zwischen Verkäufer und Käufer.
Der Verkehrswert ist ein objektiver Blick auf den Immobilienwert.
Verkehrswert nach Gesetzgeber
Noch ein Blick auf die Definition nach Baugesetzbuch (BauGB).
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Lernen Sie hier noch mehr über die 3 Methoden zur Ermittlung vom Verkehrswert.
Bewertungsverfahren: 3 Methoden
Der Verkehrswert gibt also einen objektiven Grundstückspreis. Danach trennt sich die Bewertung in 3 Methoden.
Neben dem Verkehrswert, gibt es 3 typische Bewertungsverfahren. Das sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Alle drei Methoden haben ein Ziel, sie sollen den Wert einer Immobilie ermitteln. Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert:
Ziel ist die Ermittlung vom eben kennengelernten Verkehrswert (Marktwert). So können Sie einen realistischen Angebotspreis / Kaufpreis berechnen, sowohl bei einer anteiligen Veräußerung Ihres Objekts im Rahmen eines Immobilien Teilverkaufs oder einem Komplettverkauf.
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