Bestandsschutz von Immobilien: Vorgaben, Sonderregelungen, Arten & Strafen
Bestandsschutz – Wenn Ihre Immobilie zum Bauzeitpunkt den geltenden Standards entsprochen hat, dann steht diese unter Bestandsschutz. Mit einer gültigen Baugenehmigungen gilt der Bestandsschutz. Selbst wenn Verträge oder Richtlinien sich ändern, darf die Immobilie weiter genutzt werden. Was der Bestandsschutz ist, worauf Sie achten müssen und welche Strafen es bei der Nichteinhaltung gibt, erfahren Sie hier.
Bestandsschutz: Sicherung rechtlicher Vorgaben der Bauzeit
Über den Bestandsschutz ist abgesichert, dass die rechtlichen Vorgaben, die zur Bauzeit rechtsgültig waren haben, auch heute noch für das Gebäude weiterhin gültig sind. Diese Regelung gilt selbst, wenn sich die Gesetzeslage so verändert hat, dass es nicht mehr gebaut werden dürfte.
Vorausgesetzt natürlich, dass der Bau den damals geltenden Richtlinien entsprochen hat. Dies stellt sicher, dass das Haus so bestehen kann, wenn sich Verträge und Gesetzte ändern.
Der Bestandsschutz auf einen Blick:
Rechtliche Vorgaben bei Bauzeitpunkt gelten weiter
Vorausgesetzt: Richtlinien eingehalten beim Bau
Haus bleibt so, wenn Änderung Verträge & Gesetze
Vorgaben: So funktioniert der Bestandsschutz
Für den Bestandsschutz müssen drei Vorgaben erfüllt sein:
Gebäude wurde entsprechend den Richtlinien gebaut
Immobilie ist der Funktion entsprechend nutzbar sein
Bestand darf nicht seit etlichen Jahren leer stehen
Sind diese erfüllt, darf nichts abgerissen werden.
Sonderregelungen: Bescheid der Baubehörde & DDR-Gebiet
Einige Ausnahmen haben keine Baugenehmigung gehabt, fallen aber trotzdem unter Bestandsschutz.
Im ersten Fall liegt ein Bescheid der Baubehörde vor, der belegt, dass diese nichts gegen den Bau unternehmen wird.
Im zweiten Fall wurde das Gebäude auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gebaut. Dieses Bauvorhaben musste dann vor dem 1. August 1985 ohne Genehmigung abgeschlossen sein. Wenn keine Abrissgenehmigung der zuständigen Kommune bis zum 31. Juli 1990 vorlag, darf die Immobilie bleiben.
Diese beiden Sonderreglungen gibt es hier:
Bescheid der Baubehörde, dass Bauvorhaben nicht aufgehalten wird
Gebäude steht auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ohne Genehmigung
Verlust des Bestandsschutz: Baufälligkeit
Der Bestandsschutz ist nicht mehr gegeben, wenn das Gebäude nicht mehr seiner Funktion entsprechend nutzbar ist oder gar nicht genutzt wird. Auch mit gültiger Baugenehmigung. Bei deutlich erkennbarer Baufälligkeit entfällt beispielsweise der Bestandsschutz. Wenn es allerdings nur kurzfristig leer steht, ist dies in der Regel kein Grund für eine Rücknahme der Bestandsschutz.
Strafen: Darum sollten Sie diesen beachten
Wenn Sie sich nicht an die Vorgaben halten, können diese Dinge passieren.
Es gibt einmal den aktiven und den passiven Bestandsschutz. Hier finden Sie beide Formen erklärt.
Passiver Bestandschutz: Gebäude bleibt im Istzustand
Dabei wird das Gebäude so geschützt, dass es bestehen bleiben darf, in seinem Istzustand. Trotz Gesetzesänderungen darf also nicht von den Behörden verlangt werden, das Gebäude abzureißen oder dass die Bewohner ausziehen müssen.
Bei dieser Form ist es möglich, das Gebäude zu renovieren und modernisieren. Das kann sogar Möglichkeiten für einen Anbau oder Ersatzbau eröffnen. Diese dürfen allerdings nicht das Wesen des Hauses verändern.
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