Zustimmungserfordernis (Verkauf WEG) (Wiki, Definition): Sondereigentum verkaufen

Zustimmungserfordernis (Verkauf WEG) – Als Inhalt des Sondereigentums kann in der Gemeinschaftsordnung festgehalten werden, dass ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum nur verkaufen kann, wenn ein anderer Wohnungseigentümer oder der Verwalter seine Zustimmung gibt. Sie sind Wohnungseigentümer von Sondereigentum und planen es zu verkaufen? Dann benötigen Sie je nach Vereinbarung in der Teilungserklärung oder im Teilungsvertrag die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer oder des Verwalters. Ein Miteigentümer kann auch zum Verkauf gezwungen werden, denn der Versteigerungsverfahren kann zwar verzögern, aber am Ende nicht verhindern.

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Zustimmungserfordernis im Überblick

Zustimmungserfordernis (Verkauf WEG) kurz erklärt:

  • Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer oder des Verwalters bei Verkauf von Sondereigentum
  • Miteigentümer kann auch zum Verkauf gezwungen werden

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