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Zugewinnausgleich (Wiki, Definition): Eherecht Aufteilung Zugewinn

Zugewinnausgleich – Unter dem Begriff Zugewinnausgleich versteht man im Eherecht, die gleichmäßige Aufteilung des während der Ehe erworbenen Zugewinns im Falle der Scheidung oder durch den Tod eines Ehegattens. Ohne Zugewinnausgleich können 50% des Vermögens verlangt werden. Die Aufteilung erfolgt über eine Rechnung. Die Formel dazu lautet:
Anfangsvermögen * Index zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages / Index bei Heirat =indexiertes Anfangsvermögen.

Formel: Anfangsvermögen * Index zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages / Index bei Heirat =
indexiertes Anfangsvermögen.

 

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Zugewinnausgleich Definition im Überblick

Zugewinnausgleich bedeutet:

  • gleichmäßige Aufteilung von Zugewinn, welcher während der Ehe erworben wurde
  • Im Falle der Scheidung oder Verlust eines Ehegattens

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