Zugesicherte Eigenschaft (Immobilie) (Wiki, Definition): Wer haftet für Falschangaben?

Zugesicherte Eigenschaft (Immobilie) – Die zugesicherte Eigenschaft ist ein Merkmal am Haus, an der Wohnung oder der Immobilie, die der Verkäufer dem Käufer beim Immobilienkauf verspricht. Wenn der Verkäufer beispielsweise im Immobilienexposé angibt, dass das Haus über eine bestimmte Wohnfläche verfügt, sichert er die Eigenschaft von dieser Flächengröße dem Käufer zu. Sollte der Käufer später entdecken, dass das Haus nicht wie angekündigt über diese Fläche verfügt, so haftet der Verkäufer mit Schadenersatz. Der Verkäufer haftet also für die falsche Angabe im Exposé. Auch die Angaben eines Maklers im Exposé muss vom Verkäufer überprüft sein. Der Verkäufer haftet auch dann, wenn im notariell beurkundeten Kaufvertrag ausdrücklich die Sachmängelhaftung ausgenommen ist.

Erfahren Sie mehr zu Nutzfläche, Grundfläche und Aufklärungspflicht. Tipp! Was ist der Unterschied zwischen Nutz- Wohn- und Grundfläche? Lesen Sie hier mehr.

Zugesicherte Eigenschaft im Überblick

Zugesicherte Eigenschaft für Kaufpreis einfach erklärt:

  • Merkmal der Immobilie
  • Verkäufer versichert Käufer die Eigenschaft
  • Angabe im Exposé
  • z.B. Wohnfläche
  • Verkäufer haftet für Falschangaben

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