Zertifizierter Verwalter WEG (Wiki, Definition): Hausverwalter mit IHK geprüftem Sachkundenachweis

Zertifizierter Verwalter (WEG) – Ein zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Abs. 1 WEG jeder nennen, der “vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt“.

Der Begriff wurde im Zuge des reformierten Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) neu eingeführt. So dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEMoG nun einen Nachweis zur Zertifizierung des Hausverwalters einfordern.

Ausnahmen gibt es lediglich für kleine Wohnungseigentumsgemeinschaften mit bis zu acht Sondereigentumsrechten und bei WEGs, die auf die Bestellung einer externen Hausverwaltung verzichten.

Lesen Sie sich hier weitere Definitionen zu Beschlussersetzungsklage, Teilungserklärung und Verwaltervertrag durch.

Zertifizierter Verwalter (WEG) im Überblick

Zertifizierter Verwalter (WEG) schnell erklärt:

  • Hausverwalter mit IHK geprüftem Sachkundenachweis
  • Einführung im Zuge der WEG-Reform
  • Eigentümer dürfen nun Sachkundenachweis einfordern
  • Ausnahmen bei kleinen WEGs und bei verwalterlosen WEGs

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