Überschuldeter Nachlass (Wiki, Definition): Nachlassvermögen trägt die Nachlassverbindlichkeiten nicht

Überschuldeter Nachlass – Sie haben geerbt und festgestellt, dass die Schulden das Vermögen übersteigern? Das nennt man überschuldeter Nachlass. Das gesamte Nachlassvermögen reicht also nicht mehr aus, um die vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten zu bezahlen. Als Erbe haben Sie jetzt die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Mit der Beantragung der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahren können so die drohenden Schulden abwenden. Sie sollten jedoch daran denken, dass sie dafür nur wenig Zeit haben. Denn nach Annahme der Erbschaft kann man das Erbe nicht mehr ausschlagen. Unser Tipp! Informieren Sie sich vor der Annahme über das Vermögen bzw. die Schulden. Trotzdem haben Sie aber immer die Möglichkeit die Annahme des Erbes anzufechten.

Lesen Sie hier mehr zu Erbschaft, Erbfolge und Erblasser.

Überschuldeter Nachlass im Überblick

Überschuldeter Nachlass kurz erklärt:

  • Erbschulden übersteigen Erbvermögen
  • Erbe ausschlagen
  • Erbannahme anfechten

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