Sondernutzungsrecht (Wiki, Definition): Gemeinschaftseigentum allein nutzen

Sondernutzungsrecht – Wenn Sie der Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnanlage oder einem Mehrfamilienhaus sind, können Sie mit Hilfe des Sondernutzungsrecht in Deutschland die anderen Wohnungseigentümer von der Nutzung eines Gemeinschaftseigentums ausschießen. So können Sie zum Beispiel einen Stellplatz, Garten, Weg, oder eine Terrasse alleine nutzen. Die Besitzer der anderen Wohneinheiten werden also von der Nutzung ausgeschlossen, dennoch gilt das Eigentum aber noch als Gemeinschaftseigentum, daher müssen alle Wohnungseigentümer für die Instandhaltung anteilig zahlen. Sie wollen, dass das Sondernutzungsrecht entzogen wird? Dann sollten Sie bedenken, dass die Teilungserklärung, die ein Sondernutzungsrecht begründet, durch alle Eigentümer geändert werden muss.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Gemeinschaftseigentum, Wegerecht und Sondereigentum.

Sondernutzungsrecht im Überblick

Sondernutzungsrecht kurz erklärt:

  • Gemeinschaftseigentum allein nutzen
  • Stellplatz, Garten, Weg, oder Terrasse
  • anderen Wohnungseigentümer sind von der Nutzung ausgeschlossen

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