Neuwert (Wiki, Definition): Kosten für die Neubeschaffung

Neuwert – Der Neuwert ist der Gegenstandswert, der zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Funktion oder Güte zu erhalten.  Es handelt sich also um eine Entschädigung zum Neuwert, die den Kosten für eine gleichwertige Neuanschaffung entsprechen. Der Neuwert kann vom ursprünglichen Kaufwert bzw. Anschaffungspreis abweichen.

Lernen Sie mehr über Zeitwert, Inventar und Abschreibung.

Neuwert im Überblick

Der Begriff Neuwert zusammengefasst:

  • Gegenstandwert zur Neubeschaffung
  • in der Höhe der Kosten von gleichwertigen Sachen
  • kann von Anschaffungspreis abweichen

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