Neutralitätspflicht (Wiki, Definition): Unabhängige Notare, Beurkundung

Neutralitätspflicht – Die Neutralitätspflicht beinhaltet die Pflicht der Notare neutral zu sein. Nach der Notarverordnung müssen sie unabhängige und unparteiische Betreuer der Beteiligten sein. Sobald die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht, dürfen Notare nicht für eine Beurkundung tätig werden.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Notarkosten, Notartermin, Notarvertrag und Notarbestätigung.

Neutralitätspflicht in kurz

  • Notare müssen neutral sein
  • unabhängige und unparteiische Betreuer
  • bei Gefahr eines Interessenkonflikts, dürfen Notare für die Beurkundung nicht durchführen

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