Neue Frist für Prüfung zum zertifizierten Verwalter (WEG): Gründe für die Verlängerung

Neue Frist beschlossen – Eigentlich sollte ab dem ersten Dezember 2022 für die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter bestehen. Nun wurde diese Frist aber auf das nächste Jahr – den 01.12.2023 – verschoben. Dieser Gesetzesänderung hat der Bundestag nun zugestimmt. Allerdings muss die Änderung noch im Bundesgesetzblatt, dass ein neues Gesetz bekannt gibt, aufgenommen werden. Mehr zu den Gründen und der gültigen Rechtsverordnung finden Sie hier.

Fisten & Richtlinien der IHK: Prüfung zum zertifizierten Verwalter

Seit der WEG – Reform 2020 wurde die Pflicht für einen zertifizierten Verwalter eingeführt. Dieses Zertifikat ist damit Bestandteil einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

Um ein Zertifikat zu erhalten, muss der Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Warum sich die Frist nun verschoben hat, hier dazu mehr.

Neue Frist für Verwalter: Gründe für Verlängerung

Die Begründung für die verlängerte Frist sei, dass die meisten Verwalter die notwendige Prüfung noch nicht haben ablegen können, berichtet die Redaktion von Haufe.

Die Verschiebung soll nun die Situation entzerren. Die Regelung, dass ein Verwalter, der schon Dezember 2020 Verwalter war auch weiterhin bis 01.06.2024 als zertifizierter Verwalter gilt, bleibt bestehen. Vor dem Ablauf dieser Frist muss die Prüfung allerdings neu abgelegt werden, wenn die Person auch nach dem 01.06.2024 noch als zertifizierter Verwalter gelten will.

Deswegen wurde die Frist verlängert:

  • Viele Verwalter haben Prüfung noch nicht abgelegt
  • Wenn Verwalter schon am 01.12.2020 Verwalter war
  • Dann: darf er bis zum 01.06.2024 Verwalter bleiben
  • Danach: Prüfung muss allerdings abgelegt werden

Keine gültige Vereinheitlichung für die Prüfungsvorbereitung

Die Anforderungen für die Prüfung bei der IHK sind in einer Rechtsverordnung geregelt. Dabei werden Empfehlungen für mögliche Themenbereiche für die Prüfung ausgesprochen.

Ein Arbeitskreis der IHK hat einen Plan für die Vorbereitung aufgestellt. Darunter fallen rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen. Es herrscht allerdings immer noch keine bindende Gesetzesvorlage für die Prüfung. Der Verband der Immobilienverwalter in Deutschland drängt nun auf die staatliche Vereinheitlichung der Prüfungsvorbereitung.

Diese Probleme gibt es aktuell noch:

  • Prüfungsvorbereitung momentan über die IHK geregelt (rechtliche, kaufmännische & technische Grundlagen)
  • Verband der Immobilienverwalter in Deutschland wünscht sich staatliche Vereinheitlichung der Vorbereitung

Prüfungsinhalte, Ablauf & Anforderungen: Mehr zur Zertifizierung

Mehr Tipps zu den Prüfungsinhalten, dem Ablauf und Anforderungen zum zertifizierter Verwalter finden Sie hier: