Nachlassverwaltung (Wiki, Definition)

Nachlassverwaltung – Wenn ein Erbe mit hohen Verbindlichkeiten in Verbindung steht, ist die Person, die das Erbe angenommen hat, nicht immer in der Lage diese aus eigenem Vermögen zu begleichen, kann der Erbe die Nachlassverwaltung beantragen. Damit eine Nachlassverwaltung stattfinden kann, muss der Nachlass über Vermögensgegenstände verfügen, mit dem die Verfahrenskosten abgedeckt werden können. Ein Nachlassverwalter nimmt den Nachlass anschließend in Besitz und verwaltet diesen, sodass die Nachlassgläubiger zufrieden gestellt werden. Zum Ende, bekommt der Erbe, nach Prozess übrig gebliebene Nachlassgegenstände zurück. Die Nachlassverwaltung ist abgeschlossen.

Nachlassverwaltung im Überblick

  • Nachlassverwaltung bei Erben mit hohen Verbindlichkeiten
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  • Nachlassgeld muss Verfahrenskosten für Nachlassverwaltung abdecken
  • Zum Ende bekommt Erbe übrig gebliebene Nachlassgegenstände

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