Nachlassgericht (Wiki, Definition)

Nachlassgericht – Amtsgerichte verfügen über unterschiedliche Abteilungen. Eine Abteilung ist das Nachlassgericht. Das Gesetz über das sogenannte Verfahren in Familiensachen bestimmt über die Zuständigkeit der Nachlassgerichte und den Ablauf in Nachlasssachen. Zu den wichtigsten Tätigkeiten der Nachlassgerichte gehören die Erstellung von Erbscheinen und die Testamenthinterlegung. Zuständig ist immer das Nachlassgericht am Wohnort des Erblassers.

Lesen Sie hier mehr zu Nachlass, Nachlassverwaltung, Testament auch zur Nachlassinsolvenz.

Nachlassgericht im Überblick

  • Abteilung des Amtsgerichts ist das Nachlassgericht
  • wichtigste Tätigkeiten: Erstellung von Erbscheinen, Testament Hinterlegung
  • Nachlassgericht am Wohnort des Erblassers ist zuständig

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