Miteigentumsanteil (WEG) (Wiki, Definition): Anteil eines Eigentümers an der gemeinsamen Immobilie

Miteigentumsanteil (Bedeutung) Immobilien WikiDer Miteigentumsanteil beschreibt den rechnerischen Anteil eines einzelnen Eigentümers am gemeinsamen Immobilieneigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Höhe des Miteigentumsanteils eines jeden Eigentümers wird dabei in der Teilungserklärung festgelegt und im Grundbuch eingetragen.

Miteigentumsanteile: Grundlagen & Anwendungsbeispiel

Dabei werden die Anteile im Regelfall als Teile von 1.000 angegeben, wobei 1.000 das gesamte Grundstück und seinen Bebauungen beschreibt. Die Berechnung der Miteigentumsanteile erfolgt in der Regel über die Gesamte Wohn-/Nutzfläche des Objektes.

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Praxisbeispiel: Berechnung der Miteigentumsanteile

Zum Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten soll in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Gesamtwohnfläche beträgt 850 qm.

Hier die Berechnung für die Miteigentumsanteile pro Quadratmeter:

  • Anzahl der Wohneinheiten: 8
  • Größe der Gesamtfläche: 850 qm
  • Rechnung: 1.000 / 850 = 1,17

Ein Quadratmeter entspricht dann 1,17 Miteigentumsanteilen. Wenn nun die Wohnung zum Beispiel 65 qm groß ist, hätte diese Wohnung 76,05 Miteigentumsanteile am Gesamtobjekt. 

Hier die Berechnung für die Miteigentumsanteile der Wohnung:

  • Größe der Wohnung: 65 qm
  • Miteigentumsanteile pro m2: 1,17
  • Rechnung: 65 x 1,17 = 76,05/1.000stel

Der Miteigentumsanteil ist also ein Verteilerschlüssel und ausschlaggebend für die Festsetzung des Stimmrechts auf der Eigentümerversammlung, sowie für den zu tragenden Teil der anfallenden Gemeinschaftskosten.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Entziehung des Wohnungseigentums.

Miteigentumsanteil: Schnell erklärt

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Miteigentumsanteil im Überblick

Hier noch einmal alles zum Miteigentumsanteil in Kürze:

  • beschreibt rechnerischen Anteil einzelner Eigentümer am Gemeinschaftseigentum einer
    WEG
  • Höhe wird in Teilungserklärung und Grundbuch festgehalten
  • wird in Teilen von 1.000 angegeben, 1.000 beschreibt gesamt Immobilie
  • dient als Verteilerschlüssel für Stimmrecht und Beteiligung an anfallenden Kosten

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