Maklererlaubnis (Wiki, Definition): Voraussetzung Immobilienvermittlung

Maklererlaubnis – Damit es einem Immobilienmakler möglich ist, Immobilien zu vermitteln, benötigt er eine Maklererlaubnis. Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, gewerbliche Räume oder Wohnungsräume vermittelt, muss eine Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen. Die Maklererlaubnis erhält der Immobilienmakler nur, wenn er Voraussetzungen, wie ein entsprechendes Führungszeugnis, ein geordnetes Vermögensverhältnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen kann.

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Maklererlaubnis im Überblick

  • Immobilienmakler benötigt Maklererlaubnis von zuständiger Behörde
  • Voraussetzungen: Führungszeugnis, Vermögensverhältnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

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