Grundsteuer C (Wiki, Definition): Neue Hebesatz-Klasse für bebaubare Grundstücke nach Grundsteuerreform

Grundsteuer C – Diese Grundsteuermesszahl, speziell für freistehende Baugrundstücke, gehört zusammen mit dem Einheitswert zum ersten Schritt der Grundsteuer Berechnung. Einheitswert bedeutet schnell erklärt: Immobilienwert. Dieser wird vom Finanzamt festgelegt und ist die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuerhöhe für alle Grundbesitzer. Der Einheitswert wird dann mit der Grundsteuermesszahl (Grundsteuer A, B oder C) multipliziert.

In zweiten Schritt folgt dann noch der kommunale Hebesatz. So bekommen Sie im Ergebnis die Höhe der zu zahlenden, jährlichen Grundsteuer.

Die Grundsteuer C ist Teil der Grundsteuerreform 2025. Vorher gab es nur Grundsteuer A (Agrar) und Grundsteuer B (Baulich). Mit der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer C. eingeführt. Sie fällt für freistehende Baugrundstücke an, die zwar bebaut werden könnten, es aber nicht sind.

Warum gibt es die neue Grundsteuer C?

Die Bundesregierung verfolgt derzeit das Ziel 400.000 neue Wohneinheiten im Jahr zu bauen. Grundstücke in dieser Kategorie könnten einen höheren Hebesatz erhalten, was zur Bebauung dieser führen soll (Quelle: BFM). Deshalb wird die Grundsteuerreform auch diese neue Kategorie (Grundsteuermesszahl) mit sich bringen.

Lesen Sie hier alles zum Thema: Grundsteuer.

Nach der Zusammenfassung finden Sie noch ein Rechenbeispiel vorher (Grundsteuer A) / nachher (Grundsteuer C).

Grundsteuer C schnell erklärt

  • Erster Schritt der Grundsteuer Berechnung
  • Einteilung nach Immobilienart / Nutzungsart
  • Gilt für: Bebaubare Grundstücke

Beispiel: Grundsteuer A und Grundsteuer C

Mit allen 3 Variablen berechnen Sie die Höhe Ihrer Grundsteuerlast. Grundsteuer C wirkt sich auf die Grundsteuermesszahl aus. In diesem Beispiel sehen Sie ein typisches Einfamilienhaus, dass in den alten Bundesländern bisher mit einem Hebel von 0,34% angesetzt wird.

Rechenbeispiel:

  • Festgestellter Einheitswert: 1.000.000
  • x Grundsteuermesszahl: 0,34 %
  • x Kommunaler Hebesatz (B): 470%
  • = Grundsteuersatz: 16.450 Euro / Jahr

Grundstücke, die bebaut werden könnten, würden dann mit einem höheren Hebelsatz versehen, beispielhaft 0,38 %. So würde sich die Rechnung wie folgt verändern:

Rechenbeispiel:

  • Festgestellter Einheitswert: 1.000.000
  • x Grundsteuermesszahl: 0,38 %
  • x Kommunaler Hebesatz (B): 470%
  • = Grundsteuersatz: 17.860 Euro / Jahr

Änderung (Beispiel):

+ 1.410 Euro / Jahr

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