Gewerbliche Nutzung (Immobilie) (Wiki, Definition): Gewerbeflächen und Geschäftsräume

Gewerbliche Nutzung – Ein Objekt wird gewerblich genutzt, wenn der Mieter die Räumlichkeiten als sein Geschäftslokal, Lager, Werkstatt oder Büro verwendet. Es handelt sich um Geschäftsräume. Auch Wohnräume können unter bestimmten Voraussetzungen gewerblich genutzt werden. Wird eine Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, fällt dies allerdings nicht unter die gewerbliche Nutzung. Es kommt darauf an, wie viel von der Wohnung als Gewerbefläche genutzt wird. Wird mehr als die Hälfte der Wohnung zu gewerblichen Zwecken genutzt, gilt nicht mehr das Wohnmietrecht, sondern das Gewerbemietrecht.

Beispiele einer gewerblichen Nutzung:

  • Büro
  • Ladengeschäft
  • Arztpraxen
  • Verbrauchermärkte
  • Lagerräume
  • Werkstatt

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Gewerbliche Nutzung im Überblick

Gewerbliche Nutzung definiert sich wie folgt:

  • Nutzung der Wohnfläche zu gewerblichen Zwecken
  • mehr als die Hälfte der Wohnung genutzt: Gewerbemietrecht
  • klassische gewerbliche Nutzung: Büros, Praxen, Märkte

Gewerbliche Nutzung als Büro

Gewerbliche Nutzung als Werkstatt

Gewerbliche Nutzung als Ladenlokal

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