Gesamtschuldner (Definition): Eine Leistung, mehrere Schuldner
Gesamtschuldner – Wie unterscheiden sich Darlehensnehmer und Gesamtschuldner? Der Darlehensnehmer ist eine Person, der ein Darlehens ausbezahlt worden ist (vom Darlehensgeber). Die Gesamtschuldner sind zwei oder mehr Personen, die für die Rückzahlung (Tilgung) des Darlehens verantwortlich sind – also weitere Kreditnehmer. Nach § 431 BGB liegt eine gesamtschuldnerische Haftung an, wenn mehrere Schuldner eine unteilbare Leistung schulden. Ein typisches Beispiel wäre ein Ehepaar, dass den Darlehensvertrag für die Immobilienfinanzierung gemeinschaftlich unterschreibt.
Gesamtschuldner kurz erklärt
- Eine unteilbare Leistung
- Mehrere Schuldner
Auszug § 431
§ 431 Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung
Schulden mehrere eine unteilbare Leistung, so haften sie als Gesamtschuldner.