Gerichtskostengesetz GKG (Wiki, Definition): Bestimmung der Kosten für Gerichtsverfahren

Gerichtskostengesetz (GKG) – Bei dem Gerichtskostengesetz (kurz: GKG) handelt es sich um ein Gesetz, dass die Kosten für gerichtliche Verfahren bestimmt. Für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2004 anhängig geworden sind, ist weiterhin das alte GKG nach der Fassung vom 15. Dezember 1975 anzuwenden. Für alle Verfahren, die seitdem stattfinden, gilt das neue GKG.

Wann das Gerichtskostengesetz Anwendung findet, ist in § 1 GKG wie folgt definiert:

  • Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
  • Verfahren vor den Arbeitsgerichten nach dem Arbeitsgerichtsgesetz
  • Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit nach der Finanzgerichtsordnung
  • Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, soweit nach dem Sozialgerichtsgesetz das GKG anwendbar ist
  • Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach der Verwaltungsgerichtsordnung.

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Gerichtskostengesetz (GKG) schnell erklärt

Gerichtskostengesetz (GKG) zusammengefasst:

  • Bestimmung der Kosten für Gerichtsverfahren
  • für Verfahren vor 1. Juli 2004: Anwendung des alten GKG
  • für Verfahren nach dem 1. Juli 2004: Anwendung des neuen GKG

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