Gemeinschaftliche Grenzeinrichtung (Wiki, Definition): Anlage & Einrichtung

Gemeinschaftliche Grenzeinrichtung – Als gemeinschaftliche Grenzeinrichtung wird eine Anlage oder Einrichtung bezeichnet, die sich auf der Grenze von zwei Grundstücken befindet und zum Vorteil beider Grundstücke ist. Daher wird Sie auch gemeinschaftlich genutzt. Aber wer trägt eigentlich die Kosten? Derjenige, der die gemeinschaftliche Grenzeinrichtung aufstellen muss, zahlt für die Erstanschaffung. Für alle nachfolgenden Reparaturen etc. sind beide Nachbarn zu gleichen Teilen für aufzukommen.

Beispiele für gemeinschaftliche Grenzeinrichtung:

  1. Mauer
  2. Hecke
  3. Graben
  4. Grundstückseinfahrten
  5. Zufahrten
  6. begehbare Zwischenräume
  7. Hoffläche

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Gemeinschaftliche Grenzeinrichtung im Überblick

Gemeinschaftliche Grenzeinrichtung einfach erklärt:

  • Anlage oder Einrichtung
  • auf Grenze zweier Grundstücke
  • zum Vorteil beider Grundstücke

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