Garagen-Mietvertrag (Wiki, Definition): Möglichkeiten, Steuern, Kopplung

Garagen-Mietvertrag – Neben einer Wohnung oder einem Haus, kann auch eine Garage oder sogar ein Carport vermietet werden. Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung mit einer zugehörigen Garage besitzen, bietet es sich an, die Garagennutzung und die gewünschte Bezahlung dieser im Mietvertrag festzuhalten. Der Mieter ist nach Unterzeichnung des Mietvertrags dazu verpflichtet, die Garage mit zu zahlen. Damit ist der Garagen-Mietvertrag an den Wohnungsmietvertrag gekoppelt.

Anders gestaltet es sich, wenn Sie eine Garage separat oder alleine vermieten wollen. Dazu ist ein eigener Garagen-Mietvertrag notwendig. Besonders in Großstädten ist die Vermietung von Garagen sehr lukrativ, denn viele Menschen haben keine eigene Garage zugehörig zu ihrem Wohnsitz. Aber auch abgesehen von Garagen als Abstellräume suchen auch Pendler, die jeden Morgen zur Arbeit in die Großstadt fahren, nach Abstellplätzen für ihr Auto, während der Arbeitszeit, um teure Parkkosten zu umgehen. Der Garagen-Mietvertrag enthält die Festlegung des Nutzungsberechtigten, regelt die Streu- und Reinigungspflichten und auch die Betriebskosten müssen im Vertrag erwähnt werden. Beachten Sie! Die Vermietung einer Garage unterliegt der Umsatzsteuerpflicht (diese beträgt ca. 19%).

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Garagen-Mietvertrag kurz erklärt

  • Garagen-Mietvertrag kann an den Wohnungsmietvertrag gekoppelt werden
  • Alternative: separate Garagen Vermietung
  • Garagenmietvertrag legt Nutzungsberechtigten, Streu- und Reinigungspflichten sowie Betriebskosten fest
  • Vermietung unterliegt Umsatzsteuerpflicht

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