Erstwohnsitz (Wiki, Definition): Hauptwohnsitz

Erstwohnsitz – Wenn Sie mehrere Wohnungen besitzen, so ist eine dieser Wohnungen als Ihr Hauptwohnsitz anzugeben. Als Hauptwohnsitz definieren die Meldebehörden die Adresse des Ortes, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Der Ort, an dem die Familie lebt, der Arbeitsplatz ist und die Person die meisten sozialen Kontakte unterhält, gilt als der Lebensmittelpunkt und Erstwohnsitz. Wenn Sie aber beispielsweise an einem anderen Ort in einer anderen Wohnung arbeiten, dann halten Sie sich zwar überwiegend an diesem Zweitwohnsitz auf, dennoch bleibt der Erstwohnsitz laut Steuerrechtsprechung Ihr Hauptwohnsitz.

Hier noch die Definitionen zu Eigentumswohnung und Zweitwohnsitzsteuer.

Erstwohnsitz im Überblick

Der Begriff Erstwohnsitz in kurz zusammengefasst:

  • Ort in dem Sie in Ihrem Haus oder Wohnung wohnen
  • wenn Sie mehrere Wohnungen besitzen, an denen Sie sich aufhalten
  • andere Wohnungen: Zweitwohnsitz
  • Hauptwohnsitz

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