Duldungspflicht Definition: Dulden von bestimmten Einwirkungen
Duldungspflicht – Der Begriff Duldungspflicht stammt aus dem bürgerlichen Gesetzbuch. Die Duldungspflicht legt fest, dass der Grundstückseigentümer, bestimmte Einwirkungen auf dem Grundstück zu dulden hat. Einfach erklärt ergibt sich die Duldungspflicht aus unterschiedlichen Sachverhalten. Zur Duldungspflicht gehören Wohngeräusche, Holzkohlegrill Betrieb, Hinweisschilder an der Haustür, Spielen auf der Rasenfläche und das gelegentliche Spielen auf der Zufahrt.
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Duldungspflicht Definition
Die wichtigsten Merkmale zu Duldungspflicht:
- Grundstückseigentümer hat bestimmte Einwirkungen zu dulden
- z.B. Wohngeräusche, Spielen auf Zufahrten oder Holzkohlegrillbetrieb