Betriebskosten (Wiki, Definition): Laufende Kosten zur Bewirtschaftung der Immobilie

Betriebskosten (Bedeutung) Immobilien Wiki – Als Betriebskosten bezeichnet man die Kosten, die dem Eigentümer durch die laufende Bewirtschaftung einer Immobilie entstehen. Die Betriebskosten werden vom Eigentümer getragen und können in Form von einer jährlichen Betriebskostenabrechnung, mit dem Mieter abgerechnet, sofern die Immobilie vermietet ist. Betriebskosten bei einer Immobilie sind, z.B. Wasser, Abwasser, Abfallgebühren, Straßenreinigung, Grundsteuer, Versicherungen, Gas, Öl etc.

Betriebskosten: Schnell erklärt

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Da ein Großteil der Bewirtschaftungskosten der Immobilie auf einen Mieter umgelegt werden können, wird in Mietverträgen, eine Betriebskosten-/Nebenkostenvorauszahlung vereinbart. Welche Kosten auf den Mieter umgelegt dürfen, bestimmt die Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung.

Lesen Sie hier mehr zu den umlagefähigen Betriebskosten und den nicht umlagefähigen Betriebskosten.

Betriebskosten schnell erklärt

Alles Wichtige zu den Betriebskosten zusammengefasst:

  • Kosten, die durch die laufende Bewirtschaftung einer Immobilie entstehen
  • Großteil der Bewirtschaftungskosten können auf den Mieter umgelegt werden (geregelt in der Betriebs- und Heizkostenverordnung)

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