Beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Wiki, Definition): Berechtigung der Grundstücksnutzung auf bestimmte Art

Beschränkt persönliche Dienstbarkeit – Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragene Berechtigung, ein Grundstück auf eine bestimmte Art und Weise nutzen zu können. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar so wie beschränkt und gilt alleine für die im Grundbuch dazugehörig eingetragene Person. Als Beispiel für die beschränkt persönliche Dienstbarkeit lässt sich das Wohnungsrecht aufführen. Die hier eingetragene Person ist bis zu seinem Tod dazu berechtigt, einen bestimmten Teil eines Gebäudes, abgesehen vom Eigentümer, als Wohnraum zu nutzen und seine Familie oder angehörige Personen in die Wohnung aufzunehmen. Das Wohnrecht erlischt automatisch mit der Zerstörung des Gebäudes.

Lesen sie hier mehr zu den Themen Eigentumswohnung, Reihenhaus und Wohnrecht.

Beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusammengefasst

Hier die beschränkt persönliche Dienstbarkeit in Kürze:

  • im Grundbuch festgehaltene Berechtigung, Grundstück auf bestimmte Art und Weise zu nutzen
  • Nutzungsrecht
  • nicht übertragbar und gilt nur für eingetragene Person
  • Beispiel: Wohnungsrecht

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