Bebebautes Grundstück: (Wiki, Definition)
Demnächst finden Sie hier die kurze Begrifferklärung für bebaute Grundstücke.
Als Immobilie bezeichnen Sie 1) unbebaute Grundstücke ebenso, wie 2) bebaute Grundstücke, also einschließlich aller Gebäude auf dem Grundstück. Das Wort „Immobilie“ kommt aus dem Lateinischen (lat. „Immobilia“). Laut Definition, ist eine Immobilie ein „unbewegliches Gut“.