Bauplanungsrecht (Wiki, Definition): Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks

Bauplanungsrecht – Ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht, wird im Bauplanungsrecht geregelt. Dieses ist Teil des öffentlichen Baurechts. Das Bauplanungsrecht wird auch häufig als Städtebaurecht bezeichnet. Es legt die Voraussetzungen für die Bebauung fest, aber auch die Nutzung von einzelnen Baugrundstücken.

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Bauplanungsrecht im Überblick

Merkmale des Bauplanungsrechts sind:

  • bestimmt, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf, oder nicht
  • legt Voraussetzungen für die Bebauung fest
  • Teil des öffentlichen Baurechts

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