Auflassung (Grundbuch) (Wiki, Definition): Absicherung des Käufers beim Kauf einer Immobilie

Auflassung – Eine Auflassung ist ein Bestandteil des notariellen Kaufvertrags und bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Käufer und Verkäufer einer Immobilie, dass die Immobilie auf den Käufer wirklich übergeht. Die Auflassung muss im Vertrag aufgeführt werden, da der Verkäufer nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags immer noch im Grundbuch eingetragen ist und somit immer noch selbst über die verkaufte Immobilie verfügen kann. Eine Auflassung dient also zum Schutz des Käufers.

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Auflassung einfach erklärt

Hier die Auflassung nochmal zusammengefasst:

  • Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer dass Immobilie auf Käufer übergeht
  • Bestandteil des notariellen Kaufvertrags
  • Schutz des Käufers

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