Arglistige Täuschung (Kaufvertrag) (Wiki, Definition): Falsche, unvollständige Angaben im Kaufvertrag

Arglistige Täuschung – Unter einer arglistigen Täuschung versteht man eine bewusste und vorsätzliche Darlegung von irreführenden, unrichtigen oder unvollständigen Angaben. Meist dienen solche Angaben der Verschleierung des tatsächlich zu beantragenden bzw. zu versichernden Risikos, um so den Versicherer wissentlich zu einem Vertragsabschluss im Sinne des Antragsstellers zu bewegen. Nicht wahrheitsgemäße Angaben aus u.a. Nachlässigkeit, falscher Scham oder Trägheit werden nicht als arglistige Täuschung verstanden.

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Arglistige Täuschung (Kaufvertrag) im Überblick

Hier finden Sie nochmal alles wichtige zum Thema Arglistige Täuschung:

  • bewusste Darlegung von falschen oder unvollständigen Angaben
  • nicht wahrheitsgemäße Angaben
  • dient zur Verschleierung des tatsächlichen Risikos

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