Architekt Kosten: Gebühren für Erstgespräch, Bauantrag, Hausbau & Co.
Architekt Kosten – Sie wollen ein Haus bauen oder umbauen und fragen sich, was ein Architekt bzw. eine Architektin kostet? Hier ist die Antwort! Schnell gesagt: Die Kosten für einen Architekten beim Hausbau variieren je nach Aufwand und Größe des Projekts. Rechnen Sie mit etwa 8-15% des Gesamtbudgets rechnen. Ein Beispiel: Für ein 120m² großes Einfamilienhaus, mit Baukosten von 480.000 €, liegen die Architekturkosten zwischen 38.400 und 72.000 Euro – dazu gleich mehr in der Kostentabelle. Alles zu den Kosten für Erstgespräch, Bauantrag, Hausbau & Co. und das Wichtigste zur HOAI Gebührenordnung.
Kosten: Beispiel 120 m² Einfamilienhaus
Renovierungs-ROI-Rechner
Lohnt sich die Renovierung? Berechnen Sie den Return on Investment Ihrer Modernisierung.
Alle Angaben ohne Gewähr · Keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung · Ergebnisse dienen ausschließlich der Orientierung · © immobilien-erfahrung.de
Die Kosten für einen Architekten beim Bau eines Einfamilienhauses können sehr unterschiedlich sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
- Größe des Hauses
- Komplexität des Projekts
- Region und Lage
Kostenaktor #1: Größe des Hauses
Ein größeres Haus wird in der Regel mehr Zeit und Arbeit erfordern, was zu höheren Kosten führen kann.
Kostenaktor #2: Komplexität des Projekts
Wenn das Projekt besonders komplex ist, zum Beispiel, wenn es sich um ein Passivhaus handelt oder wenn besondere Anforderungen an die Energieeffizienz gestellt werden, können die Kosten für die Architektenleistungen höher sein.
Kostenfaktor #3: Region und Lage
In manchen Regionen sind die Kosten für Architektenleistungen höher als in anderen, je nachdem, wie groß die Nachfrage und das Angebot an Architekten sind.
Hinzu kommen demnächst noch Effekte, die durch neue Tools entstehen, genauer durch KI. KI wird Architektur, bzw. die Geschwindigkeit und Genauigkeit, mit der Architekten arbeiten können extrem steigern. Lesen Sie hier mehr: KI Hausplanung.

Architekten für Ihren Hausbau
Als grobe Orientierung könnte man sagen, dass die Kosten für die Architektenleistungen beim Bau eines 120m² Einfamilienhauses in Deutschland in der Regel zwischen:
8% und 15% des Gesamtbaukostenbudget liegen.
Das bedeutet, die Kosten für die Architektenleistungen liegen bei:
- Gesamtbaukostenbudget von 480.000 Euro
- zwischen 38.400 Euro
- und 72.000 Euro
Kostentabelle für den Hausbau
Was kostet wie viel? Hier ein Blick auf die Kosten beim Hausbau.
| Kosten | Beschreibung | Kosten in € | % vom Budget |
|---|---|---|---|
| Gesamtbaukostenbudget | Gesamte vorgesehene Ausgaben für den Bau | 480.000 | 100% |
| Architektenleistungen | Planung, Überwachung, etc. | 38.400 – 72.000 | 8% – 15% |
| Baugrundstück | Kosten für den Kauf des Grundstücks | Variabel | Variabel |
| Bauarbeiten | Rohbau, Innenausbau, etc. | 240.000 – 336.000 | 50% – 70% |
| Außenanlagen | Garten, Zufahrt, Terrasse | 24.000 – 48.000 | 5% – 10% |
| Nebenkosten | Genehmigungen, Anschlüsse, etc. | 24.000 – 36.000 | 5% – 7.5% |
| Einrichtung und Ausstattung | Küche, Bäder, Böden, etc. | 48.000 – 72.000 | 10% – 15% |
| Sonstige Kosten | Unvorhergesehene Ausgaben, Puffer | 24.000 – 36.000 | 5% – 7.5% |
Hilfe beim Bauantrag
Ja, ein Architekt kann beim Bauantrag helfen, indem er das Bauvorhaben plant und die notwendigen Unterlagen und Zeichnungen erstellt. Diese Unterlagen werden dann beim Bauamt eingereicht und dienen als Grundlage für die Prüfung des Bauantrags. Der Architekt kann auch bei der Kommunikation mit dem Bauamt und bei der Einhaltung von geltenden Bauvorschriften und Normen unterstützen.

3 häufige Fragen zu den Baukosten
- Was kostet das Erstgespräch beim Architekten?
- Was bekommt ein Architekt für einen Bauantrag?
- Wie viel nimmt ein Architekt pro Stunde?
Was kostet das Erstgespräch beim Architekten?
Das Erstgespräch beim Architekten ist oft kostenlos, kann aber je nach Büro und Umfang der Beratung zwischen 100 und 500 Euro kosten. Diese Kosten können auf spätere Leistungen angerechnet werden, wenn man sich für eine Zusammenarbeit entscheidet.
Ich empfehle Ihnen, diese Bedingungen vorab zu klären.
Was bekommt ein Architekt für einen Bauantrag?
Für einen Bauantrag kann ein Architekt je nach Aufwand und Region zwischen 1.000 und 4.000 € verlangen, wobei dieser Betrag oft Teil des Gesamthonorars für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ist. Diese Gebühren sind ebenfalls durch die HOAI geregelt und hängen vom Projektvolumen ab. Eine genaue Kostenaufstellung sollte vorab eingeholt werden.
Kosten liegen zwischen 1.000 und 4.000 €.
Wie viel nimmt ein Architekt pro Stunde?
Ein Architekt berechnet einen Stundensatz, der je nach Erfahrung, Spezialisierung und Region mindestens zwischen 80 und 150 Euro liegen kann. Und klar, für spezielle Leistungen oder bei hohem Expertiseniveau können auch höhere Sätze anfallen.
Die Vereinbarung eines Stundensatzes ist besonders bei kleineren Projekten oder Beratungsaufgaben üblich.
Das war das Wichtigste zu Architekten und deren Kosten für Ihren Neubau oder Umbau.
Architekt: Gute Architekten finden
Was macht ein Architekt?
Wie findet man eine gute Architektin? Worauf müssen Sie achten in der Architektur? Alles zu den:

HOAI 2021: Honorartabellen für Architekten
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) legt fest, wie Architektenhonorare in Deutschland berechnet werden. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 14. Juli 2021 (HOAI 2021) nach dem EuGH-Urteil zur Liberalisierung. Wichtig: Die HOAI definiert nur noch Orientierungswerte — verbindliche Mindest-/Höchstsätze wurden abgeschafft.
HOAI Leistungsphasen: Was macht ein Architekt wofür?
| LP | Leistungsphase | Anteil am Gesamthonorar | Was wird erbracht |
|---|---|---|---|
| 1 | Grundlagenermittlung | 2 % | Bedarfsanalyse, Standortprüfung |
| 2 | Vorplanung | 7 % | Erste Entwürfe, Kostenschätzung |
| 3 | Entwurfsplanung | 15 % | Detaillierter Entwurf, Kostenberechnung |
| 4 | Genehmigungsplanung | 3 % | Bauantrag + Behördenkoordination |
| 5 | Ausführungsplanung | 25 % | Detailzeichnungen für Handwerker |
| 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % | Leistungsverzeichnisse, Ausschreibung |
| 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | Angebotsprüfung, Vergabeempfehlung |
| 8 | Bauüberwachung | 32 % | Baustelle überwachen, Mängel rügen, Abnahme |
| 9 | Objektbetreuung | 2 % | Mängelrügen nach Abnahme, 5-Jahres-Frist |
Architektenkosten: Konkrete Beispielrechnung 2026
Die Kosten hängen von der Honorarzone (I–V) und den anrechenbaren Baukosten ab. Für einen typischen Einfamilienhausbau in Honorarzone III (Mittelwert):
| Baukosten (netto) | Honorar LP 1–9 (Mittelwert ca.) | Nur LP 4 Bauantrag | Nur LP 1–5 (Planung) |
|---|---|---|---|
| 200.000 EUR | 16.000–22.000 EUR | ca. 500–900 EUR | ca. 9.000–12.000 EUR |
| 350.000 EUR | 25.000–36.000 EUR | ca. 850–1.400 EUR | ca. 14.000–20.000 EUR |
| 500.000 EUR | 34.000–48.000 EUR | ca. 1.100–1.900 EUR | ca. 19.000–27.000 EUR |
| 800.000 EUR | 48.000–68.000 EUR | ca. 1.600–2.700 EUR | ca. 27.000–38.000 EUR |
Hinweis: Seit HOAI 2021 sind Architekten in ihrer Honorargestaltung freier. Viele bieten Pauschalangebote an — insbesondere für Standardprojekte (Einfamilienhaus, Sanierung). Ein Pauschalhonorar kann günstiger oder teurer sein als der HOAI-Orientierungswert.
Architekt oder Bauträger? Die entscheidenden Unterschiede
| Kriterium | Architekt + Einzelunternehmen | Bauträger (schlüsselfertig) |
|---|---|---|
| Gestaltungsfreiheit | Sehr hoch (individuell) | Gering (Standardtypen) |
| Kosten | Architektenhonorar + Baukosten | Festpreis (inkl. Gewinnmarge) |
| Kostenkontrolle | Transparent, aber Mehrkosten möglich | Festpreis, aber Nachträge teuer |
| Unabhängigkeit | Architekt arbeitet für Sie | Bauträger ist Vertragspartner |
| Risiko | Mehrkosten bei Planungsänderungen | Bauträger-Insolvenz, Qualitätsprobleme |
Architekt beauftragen: 5 Fehler, die Bauherren teuer kommen
- Kein schriftlicher Architektenvertrag: Ohne schriftlichen Vertrag gibt es keine klare Regelung zu Leistungsumfang, Honorar, Haftung und Kündigungsmodalitäten. § 650p BGB schreibt den schriftlichen Vertrag vor — bestehen Sie darauf.
- Zu früh den Architekten wechseln: Wechseln Sie den Architekten nach LP 1–3, müssen Sie die Planungsleistungen oft doppelt bezahlen — der neue Architekt akzeptiert die Pläne des Vorgängers selten ohne Mehrkosten.
- Keine Haftpflichtversicherung prüfen: Architekten müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Bei Planungsfehlern (z.B. falsche Statik) haftet der Architekt bis zu 10 Jahre (§ 634a BGB). Ohne Versicherung ist dieser Anspruch wertlos.
- Honorar nach Abschluss nicht prüfen: Die Honorarrechnung des Architekten muss prüffähig sein (§ 15 HOAI) — aufgeschlüsselt nach Leistungsphasen und anrechenbaren Kosten. Pauschale Rechnungen dürfen Sie zurückweisen.
- Bauüberwachung (LP 8) weglassen: Viele Bauherren verzichten auf LP 8 um Kosten zu sparen. Ergebnis: Mängel werden erst nach Abnahme entdeckt, dann ist Korrektur teurer. LP 8 macht 32 % des Honorars aus — ist aber der wichtigste Schutz gegen schlechte Handwerker.
Architektengespräch: Die 10 wichtigsten Fragen
- Welche Honorarzone setzen Sie an und warum?
- Welche Leistungsphasen sind im Angebot enthalten?
- Bieten Sie ein Pauschalhonorar an und unter welchen Bedingungen?
- Wie gehen Sie mit Baukosten-Überschreitungen um (Haftung nach §§ 633, 634 BGB)?
- Haben Sie eine aktuelle Berufshaftpflichtversicherung (bitte Nachweis)?
- Wie viele Projekte betreuen Sie parallel?
- Wer ist mein persönlicher Ansprechpartner?
- Wie oft besuchen Sie die Baustelle in LP 8?
- Übernehmen Sie auch die Koordination der Fachplaner (Statiker, Energieberater)?
- Was ist nicht im Honorar enthalten (Nebenkosten: Reisekosten, Druckkosten, Gutachten)?
Häufige Fragen zu Architektenkosten
Muss ich den Architekten auch bezahlen, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?
Ja. Der Architekt hat die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) erbracht — unabhängig vom Ergebnis. Allerdings hat der Architekt eine Beratungspflicht: Wenn er erkennt, dass der Bauantrag voraussichtlich abgelehnt wird, muss er Sie frühzeitig warnen. Bei grob fahrlässiger Beratung kann eine Honorarminderung oder Schadensersatz in Betracht kommen.
Kann ich den Architekten kündigen und wenn ja, was kostet das?
Ja — der Architektenvertrag ist jederzeit kündbar (§ 648 BGB). Kündigen Sie ohne wichtigen Grund (freie Kündigung), hat der Architekt Anspruch auf das vollständige Honorar minus ersparter Aufwendungen. In der Praxis sind das 30–40 % des Resthonorar als Abfindung. Bei Kündigung aus wichtigem Grund (Planungsfehler, Insolvenz) entfällt dieser Anspruch.
Ist ein Architekt auch für Renovierungen und Sanierungen sinnvoll?
Bei Modernisierungsmaßnahmen über 50.000 EUR Baukosten — ja. Der Architekt koordiniert Handwerker, überwacht Qualität und prüft Rechnungen. Für kleinere Sanierungen (Bad, Küche) ist ein Architekt meist nicht wirtschaftlich. Ausnahme: denkmalgeschützte Gebäude — hier ist der Architekt oft Pflicht, da besondere Auflagen gelten.
Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauingenieur?
Der Architekt plant das Gesamtgebäude (Form, Funktion, Ästhetik) und trägt die Bauleitungsverantwortung. Der Bauingenieur ist auf Teilbereiche spezialisiert: Tragwerksplanung (Statik), Haustechnik, Tiefbau, Brückenbau etc. Für ein Einfamilienhaus benötigen Sie einen Architekten — bei komplexen Projekten arbeiten beide zusammen. Die Kosten des Ingenieurs werden separat nach HOAI berechnet.
Honorarzone I bis V: Was steckt dahinter?
Die HOAI teilt Bauwerke in fünf Honorarzonen ein — je nach Schwierigkeitsgrad und Anforderungen an die Planung. Einfache Gebäude fallen in Zone I, hochkomplexe in Zone V. Die Einordnung entscheidet maßgeblich über das Honorar.
| Honorarzone | Bezeichnung | Typische Gebäude | Honorar relativ |
|---|---|---|---|
| Zone I | Sehr geringe Anforderungen | Einfache Lagerhallen, Schuppen | Basishonorar (Mindestsatz) |
| Zone II | Geringe Anforderungen | Einfache Wohngebäude, Reihenhäuser | +5–15 % |
| Zone III | Mittlere Anforderungen | Einfamilienhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser | Mittelwert (Standardfall) |
| Zone IV | Hohe Anforderungen | Große Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Schulen | +20–35 % |
| Zone V | Sehr hohe Anforderungen | Denkmalschutz, Sondernutzung, Repräsentativbauten | +40–60 % |
Für den klassischen privaten Hausbau gilt in der Regel Honorarzone III. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, eine aufwendige Sanierung oder ein Gebäude mit Sonderanforderungen (z.B. Passivhausstandard), kann Zone IV oder V in Betracht kommen. Lassen Sie die Einordnung im Architektenvertrag schriftlich fixieren.
Architektenvertrag: Checkliste für Bauherren
Ein schriftlicher Architektenvertrag ist seit 2018 gesetzlich vorgeschrieben (§ 650p BGB). Diese Punkte müssen drin stehen — fehlt einer, haben Sie als Bauherr ein Problem:
- Leistungsumfang: Welche Leistungsphasen (LP 1–9) sind beauftragt? Sind Sonderleistungen (Innenraumplanung, Freiraumplanung, Gutachten) gesondert ausgewiesen?
- Honorar und Berechnungsgrundlage: Pauschalhonorar oder HOAI-Orientierungswert? Welche Honorarzone? Welche anrechenbaren Kosten liegen der Berechnung zugrunde?
- Zahlungsplan: Wann wird welcher Teilbetrag fällig? Üblich: nach Abschluss jeder Leistungsphase. Keine Vorkasse für LP 8 und 9 vor Erbringung.
- Nebenkosten: Sind Reisekosten, Druckkosten, Kopien, Modelle extra? Oder pauschal im Honorar enthalten? (Üblich: 3–5 % Nebenkosten-Pauschale)
- Haftung und Versicherung: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme (mind. 1,5 Mio. EUR Personenschäden, 300.000 EUR Sachschäden).
- Kündigungsrecht: Bedingungen für außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB). Was passiert mit bereits erbrachten Planungsleistungen?
- Vollmacht: Darf der Architekt in Ihrem Namen Verträge mit Handwerkern schließen? Klarheit vermeidet spätere Haftungsfragen.
- Urheberrecht: Wem gehören die Pläne? Bei vorzeitiger Kündigung dürfen Sie die Pläne in der Regel weiternutzen — aber nur gegen Honorarzahlung.
Architekt, Bauingenieur oder Bauleiter: Wer macht was?
Viele Bauherren verwechseln diese drei Rollen. Die Unterschiede bestimmen Haftung, Leistungsumfang und Kosten.
| Rolle | Hauptaufgaben | Kammerpflicht | Kosten | Wann beauftragen? |
|---|---|---|---|---|
| Architekt | Entwurf, Planung (LP 1–9), Bauüberwachung, Bauantrag | Ja (Architektenkammer) | 8–15 % der Baukosten | Neubau, komplexe Sanierung, genehmigungspflichtiger Umbau |
| Bauingenieur | Statik, Tragwerksplanung, Haustechnik, Tiefbau | Je nach Bundesland | Gesondert nach HOAI | Pflicht für Statik bei Neubau; oft vom Architekten koordiniert |
| Bauleiter | Koordination auf der Baustelle, Abnahmen, Terminplanung | Nein | 50–120 EUR/Std. | Wenn Architekt keine LP 8 übernimmt; bei Generalunternehmern |
Wichtig: Der Bauleiter ist kein Ersatz für den Architekten. Er plant nicht und übernimmt keine Haftung für Planungsfehler. Für den Bauantrag ist in Deutschland ausschließlich ein eingetragener Architekt oder Bauvorlageberechtigter zuständig.
Kostenfallen beim Architektenauftrag
Diese Fallstricke begegnen Bauherren am häufigsten — und kosten am meisten:
- Nachtragsforderungen durch Planungsänderungen: Jede Änderung nach LP 3 erzeugt Mehraufwand. Besonders teuer: Änderungen in LP 5, wenn bereits Ausführungszeichnungen für Handwerker fertig sind.
- Unklare Leistungsabgrenzung: Was ist Innenarchitektur? Was ist Sonderleistung? Ohne präzise vertragliche Definition entstehen Streitigkeiten. Verlangen Sie eine Leistungsbeschreibung nach DIN 276.
- Fehlende Vollmachtsbeschränkung: Hat der Architekt unbegrenzte Vollmacht, kann er in Ihrem Namen teure Zusatzleistungen beauftragen — ohne Rücksprache. Begrenzen Sie die Vollmacht auf Beträge unter 1.500 EUR.
- Zu niedrig angesetzte Baukosten im Vertrag: Manche Architekten setzen die anrechenbaren Baukosten niedrig an — um das Honorar günstig erscheinen zu lassen. Nach Fertigstellung werden die tatsächlichen Kosten abgerechnet: Das Honorar steigt erheblich.
- Verzicht auf LP 8 (Bauüberwachung): Ohne Bauüberwachung durch den Architekten trägt der Bauherr das volle Risiko für Mängel. Werden diese erst nach der Abnahme entdeckt, ist die Beweislast umgekehrt.
5 weitere häufige Fragen zu Architektenkosten
Wie berechnet sich das Architektenhonorar genau?
Das Honorar berechnet sich aus den anrechenbaren Baukosten (nach DIN 276), der Honorarzone (I–V) und den beauftragten Leistungsphasen. Seit der HOAI-Reform 2021 sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich — sie dienen als Orientierungswert. Ein gutes Angebot enthält die Aufschlüsselung nach Leistungsphasen, die Honorarzone und die zugrunde gelegten Baukosten.
Kann ich nur einzelne Leistungsphasen beauftragen?
Ja. Sie können beispielsweise nur LP 1–4 (Planung und Bauantrag) vergeben und LP 5–8 (Ausführungsplanung und Bauüberwachung) weglassen oder an einen anderen Planer übergeben. Beachten Sie: Ein neuer Planer für LP 5 wird die Pläne des Vorgängers prüfen und ggf. anpassen — das erzeugt Mehrkosten.
Was kostet ein Architekt für eine Baugenehmigung?
Die Genehmigungsplanung ist Leistungsphase 4 und macht 3 % des Gesamthonorars aus. Bei Baukosten von 350.000 EUR wären das ca. 750–1.100 EUR für LP 4 allein. Dazu kommen die behördlichen Gebühren (Baugenehmigungsgebühr: je nach Bundesland 0,3–0,8 % der Baukosten) sowie ggf. Kosten für Sachverständige.
Wann lohnt sich ein Architekt bei einer Renovierung?
Ab einem Renovierungsvolumen von 50.000 EUR ist ein Architekt in der Regel wirtschaftlich sinnvoll. Er koordiniert Gewerke, prüft Handwerkerangebote und überwacht die Qualität. Für Sanierungen an denkmalgeschützten Gebäuden ist der Architekt oft Pflicht — und kann helfen, Fördermittel (KfW, Landesförderung) korrekt zu beantragen.
Muss ein Architekt immer beauftragt werden?
Nein. Für genehmigungsfreie Vorhaben (Garagen bis bestimmter Größe, Carports, Terrassenüberdachungen) ist kein Architekt nötig. Sobald jedoch ein Bauantrag erforderlich ist, brauchen Sie in den meisten Bundesländern einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur. Prüfen Sie die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
Renovierungs-ROI-Rechner
Lohnt sich die Renovierung? Berechnen Sie den Return on Investment Ihrer Modernisierung.
Alle Angaben ohne Gewähr · Keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung · Ergebnisse dienen ausschließlich der Orientierung · © immobilien-erfahrung.de
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!