Anschaffungskosten der Immobilie abschreiben: Was heißt das?

Abschreibung der Anschaffungskosten einer Immobilie – Eine neue Frage unserer Leser dreht sich rund und die Abschreibung und den steuerlichen Vorteil, der daraus entsteht. Schnell und bündig von unseren Steuern Experten erklärt.

Anschaffungskosten der Immobilie abschreiben

Eine neue Frage aus der IE Community:

“Anschaffungskosten der Immobilie abschreiben, was heißt das eigentlich und wie funktionert Abschreibung?”

Abschreibung bei Immobilien: Schnell erklärt!

Die Abschreibung der Anschaffungskosten einer Immobilie ist eine steuerliche Möglichkeit, die Kosten über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Anstatt den gesamten Kaufpreis in einem Jahr abzusetzen, wird er auf mehrere Jahre aufgeteilt. Durch die Abschreibung können Sie jährliche Beträge von Ihren steuerpflichtigen Einkünften abziehen, was zu einer Verringerung der Steuerlast führt.

Die Abschreibungsdauer variiert je nach Art der Immobilie, z.B. bei Wohngebäuden oft über 50 Jahre.

Beachten Sie aber, dass die Abschreibung nur für den Gebäudewert gilt, nicht für den Grundstückswert. Es gibt spezifische Regeln und Grenzen für die Abschreibung, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.

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Ausführlich erklärt: Steuerersparnis durch Abschreibung

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, können Sie die Kosten, die Sie dafür aufgewendet haben, über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend machen. Das nennt man Abschreibung der Anschaffungskosten.

Das heißt:

Anstatt den gesamten Kaufpreis in einem Jahr abzusetzen, wird er über mehrere Jahre verteilt.

Jährliche Beträge mindern Ihre Steuerlast

Die Abschreibung einer Immobilie erfolgt in Form von jährlichen Beträgen, die Sie von Ihren steuerpflichtigen Einkünften abziehen können. Dadurch verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie zahlen weniger Steuern.

Dauer der Abschreibung

Die Dauer der Abschreibung hängt also von der Art Ihrer Immobilie ab. Bei Wohngebäuden beträgt sie wie zuvor beschrieben 50 Jahre. Der jährliche Abschreibungsbetrag wird durch den Anschaffungspreis geteilt und über die Abschreibungsdauer gleichmäßig verteilt.

Bitte beachten Sie in Ihren Planungen:

Abschreibung gilt nur für Gebäudewert, nicht Grundstückswert

Außerdem gibt es bestimmte Vorschriften und Grenzen für die Abschreibung, die je nach Land und Steuergesetzgebung unterschiedlich sein können.

Die Abschreibung der Anschaffungskosten ist eine Möglichkeit, Steuern bei Immobilieninvestitionen zu sparen und die Kosten über einen längeren Zeitraum zu verteilen.

Beispiel-Tabelle: Mehrfamilienhaus für 780.000 Euro

Hier ist eine vereinfachte Beispiel-Tabelle für die Abschreibung eines Mehrfamilienhauses für 780.000 Euro über einen Zeitraum von 50 Jahren:

Jahr Anschaffungskosten Jährliche Abschreibung
1 780.000 15.600
2 15.600
3 15.600
50 15.600

Jetzt kommt der Clou und die Steuerersparnis für Sie:

Die jährliche Abschreibung beträgt 15.600 Euro (780.000 Euro / 50 Jahre). Sie würden also jeweils 15.600 Euro von den steuerpflichtigen Einkünften abziehen können.

Steuerminderung für Unternehmen + Privatpersonen

Die Abschreibung der Anschaffungskosten einer Immobilie gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, vorausgesetzt, sie erfüllen die steuerlichen Voraussetzungen. Die Möglichkeit der Abschreibung besteht unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen oder um eine private Person handelt, die die Immobilie erworben hat.

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